• Abbrennen von Brauchtumsfeuern am 30.04.2025
Hinweis des Ordnungsamtes
Das Abbrennen von offenen Feuern ist der Ortspolizeibehörde spätestens 10 Tage vor dem beabsichtigten Termin anzuzeigen und bedarf einer Erlaubnis, gem. § 9 Abs. 1 der Polizeiverordnung der Gemeinde Rosenbach/Vogtl..
Für die Erlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von 10,- € erhoben. Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 17.04.2025 beim Ordnungsamt ein.
Dieser steht auf der Internetseite www.rosenbach.de -> Service -> Formulare zur Verfügung.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt gern zur Verfügung, Tel. 037431/86923 oder per Email: ordnungsamt@rosenbach.de