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• Abbrennen von Brauchtumsfeuern am 30.04.2025

Hinweis des Ordnungsamtes

Das Abbrennen von offenen Feuern ist der Ortspolizeibehörde spätestens 10 Tage vor dem beabsichtigten Termin anzuzeigen und bedarf einer Erlaubnis, gem. § 9 Abs. 1 der Polizeiverordnung der Gemeinde Rosenbach/Vogtl..

Für die Erlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von 10,- € erhoben. Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 17.04.2025 beim Ordnungsamt ein.

Dieser steht auf der Internetseite www.rosenbach.de -> Service -> Formulare zur Verfügung.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt gern zur Verfügung, Tel. 037431/86923 oder per Email: ordnungsamt@rosenbach.de