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• Förderung Familienurlaub 2025 durch den Freistaat Sachsen

Auch 2025 fördert das Land Sachsen über den KSV Familienurlaub

Auch für das Jahr 2025 können Familien und Alleinerziehende (auch mit Pflegekindern) Anträge auf „Familienerholung“ stellen. Der Freistaat Sachsen unterstützt einen gemeinsamen Urlaub, der mindestens 7 Tage dauert und in einer Ferienstätte in Deutschland stattfinden. Der Antrag ist ausgefüllt und mit Einkommenskopien an eine Antragsstelle zu senden; beispielsweise an das Büro der KirchenBezirksSozialarbeit Albertplatz 12 in 08523 Plauen. Pro Tag und Person werden rückwirkend 11 Euro bezuschusst: Dazu muss der Nachweis, dass der Urlaub stattgefunden hat und bezahlt wurde bei der bewilligenden Stelle (beispielsweise Diakonie Sachsen) eingehen. Das Antragsformular kann im Internet unter:
https://www.ksv-sachsen.de/familienerholung.html
heruntergeladen werden. Der Antrag auf Zuschuss muss vor Reiseantritt gestellt werden. Weil jedoch die Mittel für 2025 niedriger als im Vorjahr ausfallen, sollte der Antrag möglichst zeitig gestellt werden.

    
H. Christoph Geuder
KirchenBezirksSozialarbeiter