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• Information des Ordnungsamtes zu Hausnummern und Briefkastenbeschriftungen

Bitte beachten Sie:

Ob Grundsteuerbescheide oder die kommenden Briefwahlunterlagen, die Zustellung bei manchen Objekten stellt die Postboten immer wieder vor Herausforderungen.

Wir möchten daher aus aktuellem Anlass auf die ordnungsgemäße Anbringung der Hausnummern, gem. § 16 der Polizeiverordnung der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. verweisen:

(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern, ggf. durch Buchstaben ergänzt, zu versehen.

(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummern sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 Metern an dem Gebäudeeingang oder wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.

Eine gut sichtbare Hausnummer erleichtert nicht nur den Zustellern die Arbeit, sondern kann auch im Notfall lebenswichtig sein. Auch die Briefkastenbeschriftung muss entsprechend erneuert werden, wenn diese verblichen oder abgefallen ist.