Solarpark Fröbersgrün - Teilgebiet 2
Öffentliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Fröbersgrün – Teilgebiet 2“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.04.2024 den Beschluss (Nr. 28/2024) über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Fröbersgrün – Teilgebiet 2“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 04.05.2024 öffentlich bekannt gemacht.
In der Sitzung am 07.11.2024 wurde mit Beschluss (Nr. 78/2024) durch den Gemeinderat der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Fröbersgrün – Teilgebiet 2“ vom 10.10.2024 gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden beschlossen.
Planungsziel ist die Zulässigkeit der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen einschließlich der bauplanungsrechtlichen Sicherung der notwendigen Zuwegung, der Errichtung einer Netzanschlussinfrastruktur, der Nebenanlagen sowie der Sicherung von Flächen zur Umsetzung erforderlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs.
Für das Verfahren der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich ist dem folgenden Planausschnitt zu entnehmen:
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Fröbersgrün – Teilgebiet 2“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit
vom 09. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025
hier auf der Webseite sowie über das Zentrale Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung des Freistaates Sachsen
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
eingesehen werden.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt im gleichen Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Rosenbach/Vogtl., Bernsgrüner Str. 18, in 08539 Rosenbach/Vogtl. OT Mehlteuer während der allgemeinen Dienstzeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
aus.
Mit der öffentlichen Auslage soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen oder Hinweise zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Fröbersgrün – Teilgebiet 2“ in Text- und Schriftform (bauamt@rosenbach.de bzw. Postadresse: Gemeinde Rosenbach/Vogtl., Bernsgrüner Str. 18, 08539 Rosenbach/Vogtl.) sowie während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Rosenbach/Vogtl. deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der ordnungsgemäßen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe E und Artikel 13 der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 – Datenschutzgrundverordnung – (DSGVO) finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. unter https://www.rosenbach.de/inhalte/rosenbach/_inhalt/datenschutz/datenschutz
Rosenbach/Vogtl., 25.11.2024
M. Frisch Siegel
Bürgermeister
Anlagen
Planzeichnung mit Festsetzungen