Wohngebiet Lerchenberg
Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Wohngebiet Lerchenberg“
Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. hat am 03.04.2021 in der öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan „Wohngebiet Lerchenberg“, bestehend aus Teil A - der Planzeichnung im Maßstab 1:500 und Teil B – textliche Festsetzungen, in der Fassung vom Januar 2021 als Satzung beschlossen.
Die dazugehörige Begründung mit ihren Anlagen vom Januar 2021:
Anlage 1: Bestandsplan, BfS, 03/2019
Anlage 2: Baugrunduntersuchung, M&S Umweltprojekt, 30.04.2020
Anlage 3: Erschließung Wohngebiet „Lerchenberg“, IfBW, 11.06.2020
Anlage 4: Artenschutzrechtliche Beurteilung, GUB, 27.02.2020
Anlage 5: Liste der Bebauungspläne und Satzungen, Gemeinde
Rosenbach/Vogtl., 06.12.2020
wurde gebilligt.
Die Genehmigung erfolgte durch das Landratsamt Vogtlandkreis als Genehmi-gungsbehörde mit dem Schreiben vom 13.07.2021 (Az: 21.4160-221-2021/1 – BP WG Lerchenberg Syrau).
Der Satzungsbeschluss und die Genehmigung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Wohngebiet Lerchenberg“ in Kraft.
Der Bebauungsplan „Wohngebiet Lerchenberg“ einschließlich der Begründung, den Anlagen 1-5 und die zusammenfassende Erklärung, kann nach § 10 Abs. 4 BauGB bei der Gemeindeverwaltung Rosenbach/Vogtl. - Bauamt, Zimmer 11, Bernsgrüner Straße 18, 08539 Rosenbach/Vogtl. während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Dienststunden:
Montag 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Der in Kraft getretene Bebauungsplan „Wohngebiet Lerchenberg“ und die zusammenfassende Erklärung wird gem. § 10a Abs. 2 BauGB ergänzend auf der Internetseite der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. unter www.rosenbach.de/inhalte/rosenbach/_inhalt/wirtschaft/bauleitplanung/bauleitplanung und auf dem LANDESPORTAL Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 - 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB in dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens erforderlichen Umfang sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. - Bauamt, Bernsgrüner Straße 18, 08539 Rosenbach/Vogt. geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder
die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen
Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Rosenbach/Vogtl., den 19.07.2021
Michael Frisch
Bürgermeister Siegel
Anlagen:
Planzeichnung mit Unterschriften
Anlage 2 - Baugrunduntersuchung
Anlage 5 - Liste der Bebauungspläne und Satzungen