Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Gemeinde Rosenbach/Vogtl.
Öffentliche Bekanntmachung
Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Gemeinde Rosenbach/Vogtl.
Begründet durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sowie §§ 47 a-f Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) besteht für die Gemeinde die Pflicht zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. Demnach müssen unter anderen Anrainergemeinden von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 3 Millionen KFZ/Jahr die Geräuschbelastungen in Lärmkarten darstellen und die Zahlen der betroffenen Anwohner ermitteln. Im Turnus von 5 Jahren sind die Lärmkarten zu überprüfen und fortzuschreiben.
Die letzte Lärmkartierung wurde zum 30. Juni 2017 erstellt. Eine interaktive Karte mit den Ergebnissen kann über die Homepage des LfULG unter http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm aufgerufen werden. Die Ergebnisse sind auch über die Homepage der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. abrufbar. In der weiteren Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie ist die Gemeinde Rosenbach/Vogtl. nun zur Lärmaktionsplanung nach §§ 47 e Bundes- Immissionsschutz Gesetzt verpflichtet. Die Lärmaktionsplanung hat die Verringerung und Vermeidung von Lärmauswirkungen zum Ziel.
An der Lärmaktionsplanung ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu beteiligen und die Ergebnisse sind darzustellen.
In Auswertung der Ergebnisse aus der Lärmkartierung ist festzustellen, dass für die Gemeinde Rosenbach/Vogtl. keine relevanten Lärmbetroffenheiten seitens der untersuchten
Straßen vorliegen. Diese Angaben beschränken sich auf den Straßenverkehr. Für die Gemeinde Rosenbach/Vogtl. zutreffend die B282 im OT Syrau.
Für die Gemeinde Rosenbach/Vogtl. ergibt sich daraus im Rahmen ihrer Lärmaktionsplanung keine Notwendigkeit zur Erarbeitung eines Maßnahmeplans bezgl. Minderungsmaßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelästigung. Keine der ermittelten Werte fallen in den Bereich der Auslöseschwelle zur Gesundheitsrelevanz. Es wurden keine Einwohner ermittelt, die dauerhaft gesundheitsrelevanten Belastungen ausgesetzt sind.
(L Nigth > 55 dB(A) bzw L den > 65 db(A)). Ein weiterer Aspekt zum beabsichtigten Verzicht auf eine Maßnahmeplanung ist im fehlenden Handlungsspielraum der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. auf Maßnahmen an der B 282 begründet.
Unter vorgenannten Rahmenbedingungen möchten wir den Bürgern von Rosenbach/Vogtl. die Gelegenheit geben, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu Lärmproblemen bzw. Maßnahmenvorschlägen bezüglich des im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßenverkehrs zu äußern. Dies kann in der Zeit vom 06.11.2018 bis zum 20.11.2018 in der Gemeindeverwaltung Rosenbach/Vogtl., Zimmer 11 im Bauamt, Bernsgrüner Straße 18, 08539 Rosenbach/Vogtl., während der Dienststunden
Montag 9.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag 9.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag 9.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 9.30 Uhr – 12.00 Uhr
gegenüber der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift erfolgen.
Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Abwägung im Gemeinderat der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. durchzuführen, die in die Lärmkartierung einfließt.
L. Woratsch
Rosenbach/Vogtl. den 11.10.2018 SB Bauplanung/Bauordnung
Anlagen:
- Bericht der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. zur Lärmaktionsplanung
- LÄRMKARTIERUNG