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• Wichtige Information zur neuen Grundsteuer 2025

Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Es müssen grundsätzlich neue Grundsteuerbescheide von der Gemeinde erlassen werden.

In der Gemeinderatssitzung am 5. Dezember 2024 wird die neue Hebesatzsatzung für die Gemeinde Rosenbach/Vogtl. beschlossen. Die Beschlussvorlage ist im Rats- und Bürgerinformationssystem, zu erreichen über die Homepage der Gemeinde, einsehbar.

Aufgrund der Grundsteuerreform für Gebäude (Garagen, Bungalows, u.ä.) auf fremden Grund und Boden geht ab dem 01.01.2025 die Besteuerung auf den Eigentümer des Grund und Boden über, damit entfällt die Steuerpflicht für die Eigentümer von Garagen, Bungalow, u.ä. auf fremden Grund und Boden.

Keine Zahlung ohne neuen Bescheid – Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid!

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle nach dem 1. Januar 2025 ein neuer Grundsteuerbescheid versandt. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde. Die Fälligkeitstermine und die Höhe der jeweiligen Zahlung können Sie dem neuen Grundsteuerbescheid entnehmen.


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